Dr. med. Jochen Selhorst, MHBA
Hausärtzliche Versorgung
Innere Medizin
Diabetologie
Ernährungsmedizin
Schwetzinger Str. 18 A
68766 Hockenheim
Videosprechstunde
Wir bieten Ihnen eine Online- Videosprechstunde an. Dabei läuft das Gespräch zwischen Ihnen und dem Arzt ähnlich ab wie in der Praxis.
Sie befinden sich nur an getrennten Orten.
Der Austausch erfolgt am Bildschirm, ohne dass Sie hierzu in die Praxis kommen müssen.
Dies spart Zeit und lange Anfahrtswege.
Wir nutzen für die Videosprechstunde den Anbieter CGM CLICKDOC ELVI.
In der aktuellen Situation werden auch Kontakte vermieden, die zu einer Übertragung des Coronavirus führen könnten.
Welche Kosten kommen bei der Videosprechstunde auf mich zu?
Gesetzlich versicherte Patienten ("Kassenversichert")
Privat versicherte Patienten
Wie bekomme ich einen Termin für die Videosprechstunde?
Wie melde ich mich für die Videosprechstunde an?
Was benötige ich, um CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE nutzen zu können?
Für die Nutzung der Videosprechstunde benötigen Sie lediglich folgende Komponenten:
Bei den meisten Laptops, Smartphones und Tablets sind diese Komponenten bereits integriert. Andernfalls können sie hinzugekauft werden. Bedenken Sie dabei bitte, dass die Qualität Ihres Videobildes stark von der Qualität der genutzten Kamera und der Internetverbindung abhängt. Es kann daher trotz integrierter Webcam von Vorteil sein, eine externe Webcam höherer Qualität an das Endgerät anzuschließen. Bei Nutzung einer externen Kamera und/oder eines externen Mikrofons schließen Sie diese bitte vor dem Öffnen des Internetbrowsers und der Anmeldung in CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE an Ihr Endgerät an. Ansonsten kann es zu dem Fehler kommen, dass die externen Komponenten nicht direkt von CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE erkannt werden. Zur Installation einer externen Kamera bzw. eines externen Mikrofons folgen Sie bitte der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Herstellers.
Welchen Internetbrowser benötige ich?
Bitte verwenden Sie für die Nutzung der Videosprechstunde einen der folgenden Internetbrowser:
Ist eine zusätzliche schriftliche Einwilligung zu für die Nutzung der Videosprechstunde erforderlich?
Eine schriftliche Einwilligung des Patienten ist nicht mehr erforderlich. KBV und Krankenkassen haben hierzu die Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) ‒ Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß
§ 291g Abs. 4 SGB V ‒ geändert. Nach dem neuen § 4 dieser Anlage ist eine schriftliche Einwilligung des Patienten in die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung nicht mehr erforderlich.
Die Einwilligung des Patienten ‒ selbstverständlich nach entsprechender Aufklärung ‒ kann auch im Rahmen des Arzt-Patienten-Kontakts einer Videosprechstunde erfolgen.
Dies ist auch im kürzlich verabschiedeten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) klargestellt worden.
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Bitte lesen Sie die Datenschutzhinweise zur Nutzung der Videosprechstunde mit CGM ELVI:
Arztpraxis Dr. med. Jochen Selhorst, MHBA · Schwetzinger Str. 18 A · 68766 Hockenheim
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